ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der Bedingungen

[1] Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmern.

[2] Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

[3] Bei Druck- und Prägeaufträgen, Artikel mit Werbeanbringung sowie Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen gelten zusätzlich unsere Geschäftsbedingungs-Erweiterungen „Zusatz zu den Geschäftsbedingungen für Artikel mit Werbeanbringung, Druckaufträge, Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen“. Diese senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Sie können diese auch im Internet auf unserer Website einsehen.

§ 2 Gewerblicher Bedarf

Die Lieferung erfolgt ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

[1] Wenn Sie bezüglich eines Produktes ein Angebot anfordern möchten, können Sie dieses durch Ausfüllen und Absenden des Formulars tun. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, die jedoch noch keine Auftragsbestätigung enthält und lediglich den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt.  Im Folgenden senden wir Ihnen ein Angebot zu, das Sie auf Fehler überprüfen können.

[2] VERTRAGSSCHLUSS. Vertragssprache ist Deutsch. Erst durch Bestätigung des Ihnen übersandten Angebotes durch Sie kommt ein Vertrag zustande.

[3] Von den abgebildeten Zeichnungen, Mustern, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- und Maßangaben, Bezugnahmen auf Normen, Angaben in Werbemitteln sowie sonstigen Unterlagen kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert werden.

[4] Änderungen und Ergänzungen erfolgen durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu vom Verkäufer nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Verkäufers bestätigt werden.

§ 4 Preise

[1] Genannte Preise verstehen sich netto in Euro ab Lager des Verkäufers (bei Streckengeschäften ab Werk des Herstellers, Importeurs, Vorlieferanten oder Veredelungsbetriebes), ausschließlich Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gesamtkosten für Versand, Verpackung und Versicherung können sich erst bei der Versendung ergeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

[2] Die Preisangaben sind freibleibend und beinhalten kein Angebot. Insbesondere bei wesentlichen Änderungen von Rohstoffpreisen und Devisenkursen bleiben Preiskorrekturen vorbehalten.

[3] Kommen für einen Auftrag mehrere Versandanschriften nach Verteilerplan in Frage, werden für die Erstellung der Versandpapiere Bearbeitungs- und Handlingskosten nach Aufwand berechnet.

§ 5 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Vertragsparteien ist der Sitz des Verkäufers, Fürth / Bayern.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

[1] Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. soweit keine Fixtermine vereinbart wurden.

[2] Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

[3] Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

[4] Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Eine geschlossene Auslieferung mehrerer Auftragspositionen, die von verschiedenen Produktionsstätten (Einkaufsquellen) versendet werden, ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich

[5] Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 7 Selbstbelieferungsvorbehalt

Der Auftragnehmer liefert unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Käufer unverzüglich erstatten.

§ 8 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder das Lager eines Lieferanten verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer mit firmeneigenen Fahrzeugen den Transport ausführt oder fremde Transportunternehmen eingesetzt werden und unabhängig davon, ob der Verkäufer die Versendungskosten trägt.

Auf Wunsch des Käufers kann für die Versendung eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Kosten dafür sind vom Käufer zu tragen.

§ 9 Rechte des Käufers wegen Mängel

[1] Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

[2] Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Sendung gemeldet werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

[3] Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Mitarbeiter des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Begutachtung und Abholung vorzunehmen.

Es wird empfohlen, für die Rücksendung einen Termin zu vereinbaren.

[4] Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen oder unmöglich sind.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, soweit Teillieferungen zumutbar sind.

[5] Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

[1] Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

[2] Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

[3] Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für den Verkäufer; der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

[4] Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

[5] Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Verkäufer ab.

[6] Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahren, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dessen Abnehmer verlangen.

[7] Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Käufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

[8] Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

[9] Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

[10] Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 11 Zahlung

[1] Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

[2] Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

[3] Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

[4] Werden die Vertragsbeziehungen wegen Zahlungsverzugs oder sonstigen vom Käufer verschuldeten Gründen beendet, ist der Verkäufer berechtigt, ohne weiteren Nachweis 15 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Haftung

[1] Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

[2] Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

[3] Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

[4] Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 13 Datenspeicherung und Datenschutz

[1] Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung sowie zur Pflege der Käuferbeziehungen auch an die von uns zur Abwicklung eingeschalteten Unternehmen weitergegeben. Im Übrigen pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung gegebenenfalls einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und der Schufa.

[2]  Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 14 Allgemein Bestimmungen

[1] Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer unbestritten sind.

[2] Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

[3] Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

[4] Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Fürth/Bayern ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

[5] Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

ZUSATZ ZU DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ARTIKEL MIT WERBEANBRINGUNG, DRUCKAUFTRÄGE, SONDERANFERTIGUNGEN UND SONDERBESTELLUNGEN

[1] Artikelbeschaffenheit

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Farbe, Qualität, Material, Format, Gewicht, Beschaffenheit und sonstigen Ausführungen gegenüber Vorlagen, Mustern, Beschreibungen sowie innerhalb der gelieferten Ware bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen, soweit es sich nur um unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur um unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit handelt. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen beziehungsweise Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

Batteriebetriebene Geräte liefern wir im Normalfall ohne Batterien.

Nachfüllbare Feuerzeuge enthalten aus Transport-Sicherheitsgründen lediglich eine geringe Testfüllung.

[2] Muster

Muster werden generell gegen Berechnung zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, zahlbar sofort rein netto, geliefert. Eine Rücknahme ist aus verwaltungstechnischen und Kostengründen ausgeschlossen.
Im Falle einer abweichenden Vereinbarung nehmen wir diese zurück, sofern sie in einem einwandfreien, unbenutzten und originalverpackten Zustand frei an uns zurückgesandt werden. Der Warenwert wird in diesem Falle gutgeschrieben, sämtliche anfallende Versandkosten für Zu- und Rücksendungen trägt der Besteller.

[3] Druck- und Werbeanbringungsausführung

Werkzeuge, Formen, Fotosatz, Repros, Filme und sonstige Unterlagen, welche zur Anfertigung besonderer Waren oder der Werbeanbringung hergestellt werden, bleiben bei anteiliger Berechnung ohne Herausgabepflicht unser, beziehungsweise das Eigentum unserer Lieferanten. Eine dauerhafte Archivierung ist nicht vorgesehen. Im Regelfall werden diese nach Auftragsausführung gelöscht oder vernichtet. Sollten sie für eine Wiederverwendung benötigt werden, kann die Archivierung nach Vereinbarung extra beauftragt oder gegen Verrechnung des vollen Entgeltes überlassen werden.

Für von uns im Käuferauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts und sonstigen Leistungen behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Das Nutzungsrecht kann dem Käufer oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Käufers bzw. des Dritten über.

Korrekturabzüge, -vorlagen und -andrucke sind vom Käufer auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und unterzeichnet zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Käufer übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen zusätzlich der schriftlichen Ausführung. Sollten Sie nachträgliche Änderungen, so genannte Autorkorrekturen wünschen, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für vom Käufer gestellte Filmen, Daten, Druckwerkzeugen und sonstigen Unterlagen übernehmen wir keine Haftung für eventuell entstehende Unregelmäßigkeiten im Druckergebnis. Auf Wunsch werden diese nach Aufwand zu den Selbstkosten geprüft, angepasst oder neu erstellt.

Wir platzieren Ihre Werbung an der nach unserer Erfahrung optimalen Stelle in der geeigneten Farbe, Größe und Schriftart, sofern Sie keine anderen Wünsche haben.

Geringe Schwankungen des Druckstandes und ein Ausschuss bis zu 5 % sind möglich.

Farbangaben nach HKS, Pantone (PMS), RAL oder sonstigen Vorlagen werden je nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis angemischt. Bitte beachten Sie, dass die Farbvorgabe nur in etwa erreicht werden kann. Farbabweichungen sind aufgrund der unterschiedlichen Materialien und Druckverfahren unvermeidbar. Bei Druck auf andersfarbigen oder dunkleren Untergründen und Textilien müssen stärkere Farbabweichungen in Kauf genommen werden. Ein besseres Druckergebnis wird oft erst durch zweimaligen Druck oder Spezial-Transferdruck erzielt. In diesen Fällen verdoppelt sich der Druckpreis bzw. erfordert aufgrund des Spezialdruckes einen höheren Druckpreis. Diese Kosten müssen vereinbart werden. Unter Umständen kann dies erst während der Werbeanbringung festgestellt werden. Im Zweifelsfalle empfehlen wir die Anfertigung eines kostenpflichtigen Ausfallmusters.

Bitte beachten Sie bei Lasergravur, dass die Gravurfarbe von Materialbeschaffenheit und Metall-Legierungen abhängig ist und deshalb unterschiedlich ausfallen kann.

Druckfarben auf Werbeartikeln benötigen etwa 2 Wochen zur optimalen Durchhärtung. Ein Abriebtest darf deshalb erst danach vorgenommen werden.

Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit von Metall- und Kunststoffartikeln entspricht die Haftfähigkeit von Druckfarben nicht dem Qualitätsstandard wie bei Drucken auf Papier oder Karton. Die Abriebfestigkeit ist deshalb geringer.

Bei Lederwaren und ähnlichen Produkten ist aufgrund einer mehr oder weniger genarbten Oberfläche keine optimale Bedruckung möglich, sondern nur eine dezente und dauerhafte Blindprägung. Es ist hierbei auf entsprechend große, geeignete Buchstaben mit ausreichend Abstand zueinander zu achten, damit der Text lesbar bleibt.

Bei Artikeln mit spezieller Einzelverpackung, die für den Druckvorgang ausgepackt werden müssen, fallen zusätzlich Kosten nach Zeitaufwand an. Der Versand erfolgt anschließend ohne Umverpackung oder wird gegen Entgelt wieder einzeln verpackt.

Hinweis: Zur Kontrolle des Druck- oder Bearbeitungsergebnisses wird dringend empfohlen, ein Ausfallmuster zu bestellen.

[4] Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % aus fertigungstechnischen Gründen vorbehalten.

[5] Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Falls uns eine Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen übertragen wird, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten unverzüglich freizustellen.

Für die rechtmäßige Benutzung oder Verwendung, geschützter eingetragener Marken, Zeichen, Schriften, Waren, Produkte und deren Merkmalen, die Urheberrechten oder Lizenzen unterliegen, ist der Käufer zuständig. Hierfür übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung.

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Entwürfe, Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.

Für zugelieferte Vorlagen wird das Vervielfältigungsrecht des Käufers vorausgesetzt.

[6] Belegexemplare

Wir behalten uns auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers das Recht vor, im Käuferauftrag erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden.

FÜRST GMBH – TRAUBENWEG 4 – 90587 OBERMICHELBACH – STAND: 01.11.2007
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